Allgemeine Geschäftsbedingungen

WILLKOMMEN  im Sport- und Ferienpark Hoher Hain. Auf Ihren Besuch freuen wir uns. Das ehemalige Feriendorf hat eine lange Geschichte. Es wurde in den Jahren systematisch zu einem Park mit teils extravaganten Sportanlagen umgebaut: Rundschaukel, Kletterparcours, BMX-Strecke, Kartbahn, Freibad, Außentheater, Mehrfelder-Sporthalle u.v.a.m. Das macht den „Hohen Hain“ EINZIGARTIG!

Regeln und Teilnahmebedingungen werden mit der Buchung verbindlich. Für deren Einhaltung sind die buchenden Gruppenvertreter und die Gruppenaufsichten zusammen mit uns verantwortlich:

  1. Wer angemeldet ist, darf den Park nutzen. Eine verbindliche Buchung benötigt von beiden Seiten eine verbindliche Bestätigung bzw. Unterschrift. Auch alle Änderungen, insbesondere zur Personenzahl, zu Leistungsänderungen und Reisezeiten, sind schriftlich (nicht mündlich) zu vereinbaren.
  2. Flexibilität: Wenn sich bei Ihnen Veränderungen ergeben, können Sie die Reise ohne Angabe von Gründen stornieren oder vorzeitig abreisen. Das gilt für einzelne Teilnehmer oder die ganze Gruppe. Sinnvoll ist dafür eine Reiserücktrittsversicherung.
    Wir selber binden uns mit dem Vertrag an Ihre Buchung, bereiten Angebote vor und halten Unterkünfte für Sie frei.
    Wenn Sie trotz Buchung dann nicht kommen, konnten andere nicht bei uns buchen. Dadurch entstehen für Sie:
    Stornokosten, die wir wie folgt berechnen (unbenommen eines Nachweises geringeren Schadens):
    Rücktritt bis 90 Tage vor Vertragsbeginn: 10% der anteiligen Vertragssumme pro Teilnehmer, bis 60 Tage 30%, bis 30 Tage 60%. Rücktritt bis zum Tag vor der Anreise 90%, danach und bei vorzeitige Abreise 100% der anteiligen Vertragssumme.
    Gegen Ausfallkosten, die bei einzelnen Schülern aus den folgenden, nachzuweisenden Gründen entstehen können:
    Krankheit, Tod, Todesfall in der Familie, Klassen- oder Schulwechsel, Straftaten, kann sich die Gruppe durch Buchung der Ausfallpauschale schützen (für Aufsichts- und Begleitpersonen ist dies möglich, wenn die Gesamtreise nicht gefährdet ist).
    Die Selbstbeteiligung beträgt 10% auf das gebuchte Programm.
    Änderungen am Programm sind uns vorbehalten. Der Gast ist im Falle einer erheblichen Leistungsänderung berechtigt in einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. Dies muss er fristgemäß, ansonsten unverzüglich erklären; andernfalls gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Vom Gast gebuchte, aber nicht beanspruchte Leistungen und Programme externer Anbieter sind nicht erstattungsfähig. Eine Preiserhöhung bis 10% ist bei einer Veränderung des Verbraucherpreisindex (Inflation) oder der Energiekosten, Steuern oder Abgaben erlaubt; der Gast hat dann ein Sonderkündigungsrecht.
  3. Zahlungen erfolgen bargeldlos, Voraus- oder Anzahlungen können verlangt werden.
    Schulklassen mit mind. 20 Personen finanzieren wir einen Freiplatz für die Gruppenleitung aus unserem Schulförderbudget.
  4. Am Anreisetag ist die erste Leistung das Mittagessen (bis 14 Uhr).
    Am Abreisetagist die letzte Leistung das Frühstück. Danach müssen die Unterkünfte gründlich gereinigt und persönlich an uns übergeben werden. Unzureichende Abschlussreinigungen werden in Rechnung gestellt.
    Zusätzliche Leistungen und abweichende Zeiten können vereinbart werden.
  5. Fairness ist die Voraussetzung. Wir bieten ein breites Freizeitprogramm zu günstigen Preise, wenn alle Gäste mithelfen: Freundlichkeit, Rücksicht, Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, Sauberkeit, schonender Umgang mit der Einrichtung, Einhalten der Platzordnung sind notwendig. Wer dies nicht beachtet, muss leider auf seine Kosten abreisen (Beispiele: Nichteinhaltung
    der Regeln oder Zahlungsverpflichtungen, Beschädigung von Sachen und Personen, grobes oder ungebührliches Verhalten.)
    Wir üben das Hausrecht konsequent aus. Schäden sind von der Gruppe zu erstatten. Kosten werden wie beim Rücktritt berechnet.
  6. Nichtvorhersehbar sind behördliche Anordnungen, Krieg, Streik, Unruhen. Dafür müssen wir uns eine Absage der Reise vorbehalten. Wir berechnen dann keine Kosten, können den Gästen aber auch keine erstatten. Gleiches gilt für Fremdleistungen (Ausflüge), für die unsererseits keine Haftung übernommen wird.
    Empfehlenswert ist der Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseausfallversicherung.
  7. Was es bei uns nicht gibt: Rauchen in Gebäuden, Alkohol, Cannabis, Haustiere. Gekocht wird ausschließlich in unseren Küchen. Wir bitten um Verständnis.
  8. Haftung ist gesetzlich geregelt. Zudem gilt: Die Vertragspartner verpflichten sich jeweils zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Eine Haftung unsererseits für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen wird
    nur getragen, wenn diese von Verantwortlichen des Parks ausdrücklich zur Verwahrung entgegengenommen wurden.
    Für Fahrzeuge (einschließlich Inhalt) und Fahrräder, die auf dem Gelände abgestellt werden, wird nicht gehaftet. Mängel sind unverzüglich, spätestens nach vier Stunden anzuzeigen. Baden, Benutzung von Rollschuhen, Rädern, Skateboards, Kart-Rennen und Sonderprogramme erfolgen auf eigene Gefahr des Gastes und unter allein verantwortender Aufsicht der Gruppenaufsicht.

Wir haben viel für Sie vor. Investitionen in den Park und eine Modernisierung der Übernachtungsangebote sind in Vorbereitung. Wir freuen uns auf Ihre Verbesserungsvorschläge. Nochmals: Herzlich WILLKOMMEN!
(Stand: November 2022)

Sport- und Ferienpark „Hoher Hain“,
betrieben von Ferienresort Hoher Hain GmbH
(HR Chemnitz B34593, Geschäftsführer Peter Patt und Frank Steinert)
in Zusammenarbeit mit Feriendorf Hoher Hain e.V.
Mühlauer Weg 11, D-09212 Limbach-Oberfrohna
Tel. +49-(0)3722-63290, Fax 93440, anfrage@hoher-hain.de, www.hoher-hain.de